neues deutschland, Presse, Strafrechtsverschärfung

Von Dieben und Gauklern

Volkmar Schöneburg über die Regierungspläne zur Strafrechtsverschärfung für Einbrecher

Geht es nach dem Willen der Großen Koalition in Berlin, liegt zukünftig die Mindeststrafe für den Einbruch in eine Wohnung bei einem Jahr Gefängnis. Einen »minderschweren Fall«, der eine mildere Strafe ermöglicht, soll es nicht mehr geben. Ein dementsprechender Gesetzentwurf wurde auf den Weg gebracht. Die Protagonisten jubilieren, ihre Worte klingen martialisch. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Oppermann, formuliert: »Einbrecher werden mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft.« Es komme darauf an, »möglichst viele Einbrecher hinter Gitter zu bringen.« Sein CDU-Pendant, Volker Kauder, bezeichnet die Strafverschärfung »als Zeichen der Abschreckung«. Unbestritten ist, dass die Opfer von Wohnungseinbrüchen oft psychisch belastet sind, weil ihr Privatbereich verletzt wurde. Aber ist die Strafrechtsverschärfung das probate Mittel, um Abhilfe zu schaffen? Mitnichten. Zwei Argumente seien hier angeführt:

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