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Redebeitrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes sowie zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses

„Der Rechtsstaat ist für die Demokratie, wie die Luft zum Atmen.“, zitierte Volkmar Schöneburg den Rechtspolitiker Gustav Radbruch. Dazu ordnete er ein, im Kern handele es sich bei Rechtsstaat um die Limitierung der Staatsgewalt im Sinne des Bürgers.
Alle vier demokratischen Parteien haben in einem gemeinsamen Änderungsantrag die richterliche Selbstverwaltung gestärkt und im letzten Plenum dieser Legislaturperiode das neue Brandenburgische Richtergesetz verabschiedet.

80. Sitzung des Brandenburger Landtags / 12. Juni 2019 / Link


Redebeitrag in der Aussprache über den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses

Wesentliche Erkenntnis von Volkmar Schöneburg aus dem Untersuchungsausschuss ist: Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie.
Daraus resultieren drei Kernforderungen:

  1. Den Verfassungsschutz durch ein Analyse- und Dokumentationszentrum ersetzen, das auf wissenschaftlicher Grundlage Handlungsempfehlungen gibt.
  2. Das V-Mann-Wesen abschaffen.
  3. Das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften abschaffen, um deren Unabhängigkeit zu stärken.

Zusammenfassend konstatierte er, dass Rechtsradikalismus genauso wie Kriminalität gesellschaftliche Ursachen habe. Die sozioökonomischen Umbrüche der letzten Jahrzehnte seien der Nährboden für diese Entwicklung. Deshalb ist die Politik des Sozialen zu stärken und nicht der Repressionsapparat.

80. Sitzung des Brandenburger Landtags / 12. Juni 2019 / Link


Redebeitrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Sechsten Medienstaatsvertrag

Ist es mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Sechsten Medienstaatsvertrag gelungen, die Beschlüsse in der Novelle umzusetzen? Mit dem ersten Beschluss sollte der Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Möglichkeit eingeräumt werden, Inhalte von regionalen und lokalen Anbietern zu fördern. Dies ist mit dem vorliegendem Gesetzentwurf gelungen. Der zweite Beschluss diente der Förderung Freier Radios. Leider wurde dieser nur formal umgesetzt. Mehr unterstützende Elemente wären wünschenswert gewesen, denn letztlich wird in dem Entwurf nur der status quo geregelt. Zu Recht meinen Vertreter Freier Radios, dass dies ein Tropfen auf den heißen Stein ist! Der Gesetzentwurf wird in die Ausschüsse überwiesen.

76. Sitzung des Brandenburger Landtags / 11. April 2019 / Link


Redebeitrag zum Entschließungsantrag zur sofortigen Freilassung von Billy Six der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und auf allen ihr zur Verfügung stehenden Ebenen dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die Durchsetzung des diplomatischen Schutzes umgehend einleitet, einen offiziellen Protest gegen die völkerrechtswidrige Gefangennahme von Billy Six bei den venezolanischen Behörden einreicht und sich mit allen Mitteln, öffentlich und nicht öffentlich für die sofortige Freilassung von Billy Six einsetzt.
Der Journalist Billy Six schreibt für rechts konservative Blätter, doch die Pressefreiheit schützt alle Medienleute, solange sie mit ihrer Arbeit nicht die menschliche Würde anderer verletzen. „Seine politische Haltung kann man ablehnen, ich persönlich lehne sie auch ab“, erklärte Schöneburg, „doch muss seine Verhaftung als das benannt werden, was sie ist: Eine Verletzung des Menschenrechts der Pressefreiheit! Die Freiheit des Wortes ist unteilbar.“ Dem Antrag wurde nicht zugestimmt.

74. Sitzung des Brandenburger Landtags / 14. März 2019 / Link


Redebeitrag zum CDU-Antrag “Neustart Verfassungsschutz!”

Die CDU verlangt für den Verfassungsschutz einen “Neustart”. Mit mehr Personal alleine sei es dabei nicht getan. Es gehe auch um eine ausgeweitete rechtliche Ermächtigungsgrundlage, um mehr technische Mittel, eine klar definierte Aufgabenregelung und ein schnelles Alarmierungssystem zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Für DIE LINKE spricht Volkmar Schöneburg. Er fordert eine grundsätzliche Neuaufstellung des Verfassungsschutzes mit einem neuen Verfassungsschutzgesetz, einer Schärfung der Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz sowie einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Der CDU-Antrag findet keine Mehrheit.

71. Sitzung des Brandenburger Landtags / 30. Januar 2019 / Link


Redebeitrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes

Der Landtag besprach in 1. Lesung den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes. Er enthält Regelungen zum Ausbau der Teilzeitbeschäftigung von Richtern, zur Einsetzung eines richterlichen Gleichstellungsbeauftragten und zur Aufwertung des Richterwahlausschusses. Die Opposition kritisiert insbesondere die Möglichkeit, dass Richter zwei Richterämter gleichzeitig bekleiden dürfen. Auch solle eine Zwangspensionierung mit Vollendung des 67. Lebensjahres wegfallen. Der Gesetzentwurf wird an den Rechtsausschuss überwiesen.

70. Sitzung des Brandenburger Landtags / 14. Dezember 2018 / Link


Redebeitrag in der Debatte über den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Landesverfassung

Die AfD wollte mehrere Absätze im Artikel 19 zur Meinungs- und Medienfreiheit ändern.  Ihr Ziel war, so das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auszuhebeln.
Für die Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE sprach Volkmar Schöneburg. Er hob hervor: “Ihr Verhältnis zur Landesverfassung erinnert mich an längst vergangene Zeiten, in denen die Verfassung nicht ein juristisches Dokument war, dass die grundsätzlichen Beziehungen zwischen Bürger und Staat, zwischen den Gewalten, die Grundlagen unseres Gemeinwesens regelt, sondern ein politisches Dokument. Ihr Verhältnis zur Verfassung ist ein rein instrumentelles.”
Der Gesetzenwurf fiel durch, weil die geforderte Änderung der Landesverfassung nicht erforderlich ist. In Paragraph 2 des Artikels 19 heißt es: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Films und anderer Massenmedien ist gewährleistet.“ Es sind also auch explizit andere Massenmedien aufgezählt.

65. Sitzung des Brandenburger Landtags / 19. September 2018 / Link


Redebeitrag zum Antrag der CDU zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes

Nach einem Antrag der CDU solle die Landesregierung prüfen, ob eine Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes dahingehend möglich sei, den Tatbestand einer erheblichen Gefährdung anderer neu zu definieren. Dadurch sollen nicht schuldfähige, psychisch Kranke bei wiederholten, weniger schwer wiegenden Straftaten zwangsweise in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden können. Die AfD unterstützt das Vorhaben. Für die Fraktion DIE LINKE sprach Volkmar Schöneburg und hob drei Gründe für die Ablehnung des Antrages hervor:
1. Alle Menschen sind Träger von Freiheitsrechten, auch psychisch Kranke. Die Unterbringung in einem psychischen Krankenhaus gegen den Willen des Betroffenen ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte. Deshalb hat der Rechtsstaat hohe Hürden aufgebaut, unter denen ein Eingriff gerechtfertigt ist. Diese zu umgehen, indem das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz geändert wird, hält Schöneburg für verfassungswidrig.
2. In § 63 StGB wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geregelt.  Es gibt keine Regelungslücke, wie es die CDU Fraktion feststellen will. Das strafrechtliche Instrumentarium reicht aus!
3. Nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz ist ein Prognosegutachten erforderlich. Doch diese sind fehlerbehaftet. Die Gutachten sind prognostisch nicht sicher und es sollte vorsichtig mit ihnen umgegangen werden.

57. Sitzung des Brandenburger Landtags / 7. März 2018 / Link


Redebeitrag zum Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg

Der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg sieht vor, „deutsche Leitkultur“ zu fördern und zu schützen.
Die Fraktionen von SPD und LINKEN sehen keinen verfassungsrechtlichen Regelungsbedarf, konstatierte Dr. Volkmar Schöneburg. Der Leitgedanke einer politischen Kultur ist in der Landesverfassung, genau in Artikel 7 (Schutz der Menschenwürde), geregelt. Dieser besagt in Absatz 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Grundlage jeder solidarischen Gemeinschaft.“
In Absatz 2 wird ergänzt: „Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Würde.“
Mehr ist dem nicht hinzuzufügen. Der Gesetzesentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.

55. Sitzung des Brandenburger Landtags / 31. Januar 2018 / Link


Redebeitrag zum Antrag der AfD zur Streichung der Unterstützung für die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans

Für die AfD stellt die finanzielle Unterstützung der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule &Trans eine überflüssige Privilegierung dar und diskriminiere Heterosexuelle. Im entsprechenden Antrag fordert die AfD, diese Unterstützung einzustellen. Die übrigen Fraktionen stellten sich im ersten Plenum nach den Ferien entschieden gegen diese Forderung und lehnten den Antrag ab. Für die Koalitionsparteien SPD und DIE LINKE sprach Volkmar Schöneburg und nannte den Antrag gleich zu Beginn „perfide und schamlos“.
Die AfD habe, so Schöneburg, in der Begründung des Antrags eine verfassungsrechtliche Argumentation versucht und damit eindrucksvoll bewiesen, dass sie die Landesverfassung überhaupt nicht begriffen habe. Denn in Artikel 12 der Landesverfassung Brandenburg, dem Gleichheitsgrundsatz, heißt es u.a., dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Das ist ein Grundrecht, welches immer noch viel zu häufig durch homophobe, feindselige Einstellungen gegen LesBiSchwule &Trans verletzt wird. „Die Hasskriminalität gegen sexuell andere Identitäten ist auf 30 Prozent angewachsen.“, konstatiert Schöneburg. Die AfD knüpfe bewusst an Vorbehalte in der Bevölkerung an, um erzkonservative, bibelfeste Wähler anzusprechen. Sie behaupte, gleiche Rechte für Homosexuelle würden gegen „unsere Werte“ verstoßen. Doch die AfD Werte, so Schöneburg weiter, „sind nicht meine Werte!“ Deswegen brauche es die Koordinierungsstelle, zivilgesellschaftliche Projekte und die Unterstützung von vielfältigen Lebensentwürfen. „Was wir nicht brauchen, ist ihr Antrag!“, endet Schöneburg seinen Redebeitrag.

49. Sitzung des Brandenburger Landtags / 27. September 2017 / Link


Redebeitrag in der Debatte zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 22 der AfD-Fraktion zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Antworten der Landesregierung auf die große Anfrage der AfD zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind ein Kompendium, welches viele Anhaltspunkte zum Zustand des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks bietet. Von den darin behandelten Einzelthemen greift Schöneburg zwei Beispiele heraus, die politischen Handlungsbedarf fordern:
Zum einen muss die Altersversorgung für freie Mitarbeiter und für temporär beschäftigte Film- und Fernsehschaffende verbessert werden. Sie zahlen nicht fortlaufend in die Rentenkassen ein, und die dadurch entstehenden Beitragslücken führen zu Altersarmut in der Branche.
Zum anderen benötigen die freien Mitarbeiter mehr Rechtssicherheit. Sie müssen perspektivisch in die Personalvertretungsgesetzgebung eingeordnet werden und benötigen aktuell ein Freienstatut, welches bezüglich der Mitbestimmungstatbestände radikal erweitert wird.
Die Intension der AfD mit ihren 525 Fragen an die Landesregierung tritt deutlich zu Tage: Es ist eine Fundamentalkritik am Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gespeist durch die Ideologie des Vorrangs der Privatwirtschaft bei der gesellschaftlichen Grundversorgung.  Damit verkehrt die AfD genau das, wo der Öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer sich rasant ändernden Medienwelt sein Profil stärken muss: Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk muss erstens allgemein zugänglich sein, zweitens als Korrekturelement gegenüber dem privaten Medienmarkt wirken und drittens ausgewogen, unabhängig und investigativ berichten.

48. Sitzung des Brandenburger Landtags / 30. Juni 2017 / Link


Redebeitrag zum Gesetzesentwurf der AfD, Deutsch als Landessprache in die Verfassung aufzunehmen

Bereits im März 2017 brachte die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag einen Gesetzesentwurf ein, nach dem Deutsch als Landessprache in der Brandenburger Verfassung verankert werden sollte. In der 47. Sitzung des Landtages wurde ein ähnlicher Entwurf mit gleicher Intention erneut abgelehnt.
Für die Fraktionen von SPD und LINKEN brachte Volkmar Schöneburg seine Verwunderung zum Ausdruck, dass ausgerechnet die Kritiker des Parlamentarismus einen nahezu identischen Antrag wieder einbringen. Schöneburg sagte: „Das ist nicht mal alter Wein in neuen Schleuchen – bei drei Monaten Verfallsdatum! Damit desavouieren sie sich in ihrer parlamentarischen Arbeit nur selbst und man kann Ihnen zurufen: Weiter so!“
Für inhaltliche Kritikpunkte am Gesetzesentwurf verwies Schöneburg die AfD auf seine Rede bei der ersten Behandlung des Themas. Es bleibt dabei: Für den Antrag gibt es keine Notwendigkeit. Die deutsche Sprache ist nicht in Gefahr und es gibt keine verfassungsrechtliche Regelungsnotwendigkeit.

47. Sitzung des Brandenburger Landtags / 28. Juni 2017 / Link


Redebeitrag zum den Bericht der Landesregierung zur Medienwirtschaft Brandenburgs

Der Bericht der Landesregierung zur Medienwirtschaft Brandenburg hebt bereits die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Brandenburger Meidenstandorts hervor. Auf drei ergänzende Anmerkungen ist es nötig einzugehen:
1. Bei der Vergabe von Brandenburger Fördermitteln für Filmprojekte sollten die sozialen Mindeststandards für die Filmschaffenden gewährleistet werden. Gleiche Absicherung sollte für die Medienschaffenden in Brandenburg allgemein gelten.
2. Die ca. 1500 Mitarbeiter in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen beim rbb, sogenannte Feste Freie, sollten die gleichen Mitbestimmungsrechte eingeräumt bekommen wie die Festen. Die Rechte der Interessenvertretung der Freien müssen gesetzlich verankert sein und dürfen nicht dem Einschätzungsspielraum der Dienststelle überlassen werden.
3. Es gilt nicht nur das Filmerbe zu sichern, sondern auch die Übertragungstechnik. Das Kopierwerk Hoppegarten muss erhalten bleiben.

43. Sitzung des Brandenburger Landtags / 5. April 2017 / Link


Redebeitrag in der Debatte zum AfD-Antrag, den Schutz der deutschen Sprache in die Landesverfassung aufzunehmen

Seit dem es die deutsche Sprache gibt, wird deren Verfall, Untergang und Überfremdung heraufbeschworen, doch an der deutschen Sprache ist das relativ schadlos vorbei gegangen. Es gibt keinen Anlass, das Deutsche in der Verfassung besonders zu schützen (der Anteil fremder Wörter beträgt vier Prozent). Und es besteht auch keine Regelungsnotwendigkeit, u.a. ist die Amtssprache Deutsch im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Eine darüber hinausgehende Sanktionierung der deutschen Sprache ist nicht notwendig. Die deutsche Sprache ist eher gefährdet, indem die AfD Wörter wie völkisch oder Lügenpresse wieder aufleben lässt. Deshalb empfiehlt Schöneburg der AfD, LTI (Lingua Tertii Imperii) von Victor Klemperer zu lesen. 

42. Sitzung des Brandenburger Landtags / 2. März 2017 / Link


Redebeitrag zum Antrag der AfD-Fraktion “Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages”

Der Antrag der AfD ist gespickt mit Halbwahrheiten und zeigt keine Alternative auf. Die Zielrichtung der AfD ist die Abschaffung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). DIE LINKE ist von der Notwendigkeit des ÖRR mit der Erfüllung des Programmauftrages überzeugt. ÖRR muss gegenüber dem privaten Rundfunk zur inhaltlichen Vielfalt beitragen und sich daran messen lassen. Dabei darf die Quote nicht das Programm bestimmen. Auch beim Beitragsmodell müssen die sozialen Ausschlusstatbestände erweitert werden.

40. Sitzung des Brandenburger Landtags / 19. Januar 2017 / Link


Redebeitrag zum Antrag der BVB/Freie Wähler zur Solidarität mit Jan Böhmermann

Die durch die Bundeskanzlerin erteilte Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung Böhmermanns nach den Paragraphen 103 f. StGB ist eine Instrumentalisierung des Strafrechts für außenpolitische Interessen. Um der Instrumentalisierung des Strafrechts für strafrechtsfremde Interessen zu begegnen, müssen solche Tatbestände wie der Paragraph 103 StGB abgeschafft und die Autonomie der Justiz gestärkt werden.

28. Sitzung des Brandenburger Landtags / 29. April 2016 / Link


Redebeitrag zum Antrag von 60 Abgeordneten zur Einsetzung eines Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses

Die Entwicklung einer gesellschaftspolitischen Strategie gegen den aktuellen gewaltbereiten Rechtsradikalismus und verbreiteten Rechtspopulismus erfordert auch eine Analyse der Ursachen und begünstigenden Umstände der NSU-Verbrechen sowie der Fehler im Handeln von Polizei, Justiz und Geheimdiensten.

28. Sitzung des Brandenburger Landtags / 29. April 2016 / Link


Redebeitrag zur Antwort der Landesregierung auf die große CDU-Anfrage zum Thema Medienwirtschaft

Volkmar Schöneburg verteidigt den rbb gegen die Kritik der AfD. Der Sender habe in der Flüchtlingsfrage eine hervorragende aufklärerische Arbeit geleistet. Dafür gebühre ihm Dank. – Er bemängelt, dass in der Filmbranche zu oft unter Tarif bezahlt wird. Solche Projekte solle man nicht fördern.

25. Sitzung des Brandenburger Landtag / 10. März 2016 / Link


Redebeitrag zum Antrag der Grünen zum regionalen nichtkommerziellen Rundfunk

Freie Radios können einen Beitrag zur Ausweitung der Medienvielfalt, Medienkompetenz und zur Stärkung lokaler Demokratie leisten. Deshalb ist es richtig, die Rahmenbedingungen für solche Initiativen in Brandenburg zu verbessern.

25. Sitzung des Brandenburger Landtag / 11. März 2016 / Link


Redebeitrag zum Bericht über die Evaluation des Brandenburgischen Richtergesetzes

Volkmar Schöneburg spricht sich für eine umfassende Novellierung des Brandenburger Richtergesetzes im Sinne der Stärkung von Selbstverwaltungsstrukturen in der Justiz aus.

19. Sitzung des Brandenburger Landtags / 20. November 2015 / Link


Redebeitrag zum Gedenktag 8. Mai

Volkmar Schöneburg (Die Linke) schildert die Verbrechen des NS-Regimes vor dem Hintergrund des Kriegsendes vor 70 Jahren. Der 8. Mai 1945 sei “objektiv” die Befreiung des deutschen Volkes von der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus gewesen. Der Gedenktag am 8. Mai solle dazu dienen, der Opfer und Befreier gleichermaßen zu gedenken. Das Vermächtnis der früheren Sowjetvölker dürfe angesichts aktueller Konflikte nicht relativiert werden. Der Tag solle auch für Humanismus und Toleranz sensibilisieren.

10. Sitzung des Brandenburger Landtags / 29. April 2015 / Link


Redebeitrag zum ZDF Rundfunkrat

Volkmar Schöneburg (Die Linke) betrachtet es als berechtigte Forderung, Vertreter von Schwulen- und Lesbenverbänden sowie von Menschenrechtsorganisationen in den ZDF-Rundfunksrat zu entsenden. Klar sei aber auch, dass die Aufsichtsgremien nicht die vollständige Breite der Gesellschaft abbilden könnten. Mit einem Rotationsprinzip sei zumindest eine temporäre Vertretung aller relevanten Gesellschaftsgruppen möglich.

8. Sitzung des Brandenburger Landtags / 18. März 2015 / Link