Für die AfD stellt die finanzielle Unterstützung der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule &Trans eine überflüssige Privilegierung dar und diskriminiere Heterosexuelle. Im entsprechenden Antrag fordert die AfD, diese Unterstützung einzustellen. Die übrigen Fraktionen stellten sich im ersten Plenum nach den Ferien entschieden gegen diese Forderung und lehnten den Antrag ab. Für die Koalitionsparteien SPD und DIE LINKE sprach Volkmar Schöneburg und nannte den Antrag gleich zu Beginn „perfide und schamlos“.
Die AfD habe, so Schöneburg, in der Begründung des Antrags eine verfassungsrechtliche Argumentation versucht und damit eindrucksvoll bewiesen, dass sie die Landesverfassung überhaupt nicht begriffen habe. Denn in Artikel 12 der Landesverfassung Brandenburg, dem Gleichheitsgrundsatz, heißt es u.a., dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Das ist ein Grundrecht, welches immer noch viel zu häufig durch homophobe, feindselige Einstellungen gegen LesBiSchwule &Trans verletzt wird. „Die Hasskriminalität gegen sexuell andere Identitäten ist auf 30 Prozent angewachsen.“, konstatiert Schöneburg. Die AfD knüpfe bewusst an Vorbehalte in der Bevölkerung an, um erzkonservative, bibelfeste Wähler anzusprechen. Sie behaupte, gleiche Rechte für Homosexuelle würden gegen „unsere Werte“ verstoßen. Doch die AfD Werte, so Schöneburg weiter, „sind nicht meine Werte!“ Deswegen brauche es die Koordinierungsstelle, zivilgesellschaftliche Projekte und die Unterstützung von vielfältigen Lebensentwürfen. „Was wir nicht brauchen, ist ihr Antrag!“, endet Schöneburg seinen Redebeitrag.
49. Sitzung des Brandenburger Landtags / 27. September 2017 / Link
Auswahl weiterer Berichte zur Debatte:
Angebliche “Benachteiligung der heterosexuellen Mehrheit”. Brandenburg: Landtag tritt homophobem Antrag der AfD resolut entgegen. Von Norbert Blech, Queer.de, 17.9.2017.
AfD-Provokation in Brandenburg. Wenn der Köder nicht mehr anlockt. Von Tanya Falenczyk, TAZ, 28.9.2017.