Die Absurdität der AfD Anträge im Brandenburger Plenum setzte sich auch im März Plenum fort. Dieses Mal forderte die AfD, den Schutz und die Förderung der deutschen Sprache in der Landesverfassung zu verankern. Der Antrag wurde abgelehnt. Volkmar Schöneburg erklärt in seinem Redebeitrag, welche Gründe es dafür gab:
Seit dem es die deutsche Sprache gibt, wird deren Verfall, Untergang und Überfremdung heraufbeschworen, doch an der deutschen Sprache ist das relativ schadlos vorbei gegangen. Es gibt keinen Anlass, das Deutsche in der Verfassung besonders zu schützen (der Anteil fremder Wörter beträgt vier Prozent). Und es besteht auch keine Regelungsnotwendigkeit, u.a. ist die Amtssprache Deutsch im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Eine darüber hinausgehende Sanktionierung der deutschen Sprache ist nicht notwendig. Die deutsche Sprache ist eher gefährdet, indem die AfD Wörter wie völkisch oder Lügenpresse wieder aufleben lässt. Deshalb empfiehlt Schöneburg der AfD, LTI (Lingua Tertii Imperii) von Victor Klemperer zu lesen.
42. Sitzung des Brandenburger Landtags / 2. März 2017 / Link