AfD-Anträge, Landesverfassung, Medienpolitik, Medienvielfalt, Plenum, Potsdam

Schuss in den Ofen

Die AfD legte im Novemberplenum zum dritten Mal einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung vor. Dieses Mal wollten sie mehrere Absätze im Artikel 19 zur Meinungs- und Medienfreiheit ändern.  Ihr Ziel war, so das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auszuhebeln.

Für die Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE sprach Volkmar Schöneburg. Er hob hervor: „Ihr Verhältnis zur Landesverfassung erinnert mich an längst vergangene Zeiten, in denen die Verfassung nicht ein juristisches Dokument war, dass die grundsätzlichen Beziehungen zwischen Bürger und Staat, zwischen den Gewalten, die Grundlagen unseres Gemeinwesens regelt, sondern ein politisches Dokument. Ihr Verhältnis zur Verfassung ist ein rein instrumentelles.“

Der Gesetzenwurf fiel durch, weil die geforderte Änderung der Landesverfassung nicht erforderlich ist. In Paragraph 2 des Artikels 19 heißt es: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Films und anderer Massenmedien ist gewährleistet.“ Es sind also auch explizit andere Massenmedien aufgezählt.

65. Sitzung des Brandenburger Landtags / 19. September 2018 / Link

Volkmar Schöneburg
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