Anmerkungen zum «NSU-Prozess» und zum Brandenburger Untersuchungsausschuss von Volkmar Schöneburg
Erschienen im Juli 2018 auf rosalux.de
Der «NSU-Prozess» ist nach 437 Verhandlungstagen Geschichte. Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte mussten sich wegen neun rassistisch motivierter Morde, einem Mord an einer Polizistin und weiterer schwerer Straftaten über fünf Jahre vor dem Münchener OLG verantworten. Für Zschäpe lautete der Urteilsspruch lebenslange Freiheitsstrafe. Die Strafen der Mitangeklagten liegen zwischen zehn und zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug. Rechtsgeschichte, wie etwa beim «Nürnberger Tribunal» (1945/46) oder beim vom Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiierten «Auschwitz-Prozess» (1963/65), wurde in München nicht geschrieben. Schon gar nicht war es der vollmundig angekündigte «Jahrhundertprozess».
Das lag nicht an den verhängten Strafen. Natürlich muss man das krasse Missverhältnis zwischen der relativ milden Strafe von zweieinhalb Jahren für ein jahrelanges Unterstützen einer terroristischen Vereinigung durch André Eminger und den harten Strafen gegen die G 20-Gegner in Hamburg skandalisieren. Doch diesen Widerspruch löst man nicht mit der Forderung nach einer Straferhöhung bei Eminger. Es kommt nicht primär auf die Höhe der Strafe an. Damit wird nur das in der Gesellschaft weit verbreitete Vergeltungsdenken bedient. Außerdem wird durch hohe Strafen kaum jemand abgeschreckt, wie auch im Gefängnis eine Besserung der Verurteilten nicht zu erwarten ist. Aber man verfängt sich leicht in der Logik des Strafrechts. Im Original weiterlesen