Hissung Regenbogenfahne, Paragraph 175 StGB, Potsdam

Gegen Homophobie und Intoleranz

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Volkmar Schöneburg hisst die Regenbogenfahne

Am 20. April wurde vor dem Stadt­haus in Potsdam wie jedes Jahr die Regen­bogen­fahne gehisst, um gegen Homo­phobie zu protes­tieren. Volkmar Schöneburg steuerte folgendes Grußwort bei:

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Volkmar Schöneburg

“Liebe Freundinnen und Freunde, die Regenbogenfahne symbolisiert den langjährigen Kampf von Lesben und Schwulen, Bisexuellen oder Transgendern für gleiche Rechte und gegen Intoleranz und Homophobie. Gestatten Sie mir in diesem Kontext einige Anmerkungen: Vor fast genau 25 Jahren, im April 1992, verabschiedete der Brandenburger Landtag die Landesverfassung. In den Monaten zuvor entbrannte eine intensive Diskussion, ja hitzige Debatte  auch um den Artikel 12, der den Gleichheitsgrundsatz zum Gegenstand hat. Insbesondere der Passus, dass Niemand wegen “des Geschlechts, der sexuellen Identität” bevorzugt oder benachteiligt werden darf, stieß auf konservativen Widerstand. Jedoch konnte sich die Mehrheit von SPD, PDS, Bündnis 90/Die Grünen und FDP durchsetzen. Die Landesverfassung hatte damit eine in Deutschland einmalige Regelung getroffen. Immerhin zu einer Zeit, wo in Westdeutschland noch der abgeschwächte Paragraph 175 StGB galt.

Dieser Artikel beschreibt aber nicht den Ist-Zustand. Er ist eine Rechtsnorm, die auf das So-Sein-Sollen abzielt. Er ist ein einklagbares Grundrecht, das zusammen mit der Garantie der Menschenwürde (Artikel 7) und den persönlichen Freiheitsrechten (Artikel 9, 10) gedacht werden muss. Das hat auch seine Berechtigung.

Sicherlich sind die Verhältnisse bei uns nicht (mehr) so wie in Tschetschenien, wo gegenwärtig eine staatliche Kampagne gegen Homosexuelle begonnen hat, die historisch nur wenige Beispiele kennt. Hunderte Homosexuelle wurden verschleppt und interniert, manche sogar ermordet. Oder so wie in den Maghrebstaaten, in denen die Homosexualität verboten und in höchstem Grade tabuisiert ist. Wer dort seine Homosexualität offen auslebt, dem droht Gefängnis.

Aber auch bei uns gibt es immer noch latente und offene Vorurteile gegen andere sexuelle Identitäten. Sie drücken sich aus in subtilen Sticheleien und reichen bis hin zu Ausgrenzung und gewaltsamen Übergriffen. Eine Tendenz, die mit dem Erstarken des organisierten Rechtspopulismus in Gestalt der AfD, die die Hetero-Ehe zur Marke ihres Wertekanons erhebt, sich noch verstärkt. Die AfD verleiht der Intoleranz eine Stimme: Da fragt eine AfD-Abgeordnete im Thüringischen Landtag die Landesregierung, wieviele Homosexuelle denn in Thüringen lebten. Da bezeichnet die Europaabgeordnete Beatrix v. Storch Schwule, Lesben und Transsexuelle als “Zwischendinger” und Gender-Mainstreaming als “politische Geschlechtsumwandlung”. Björn Höcke, seines Zeichens Landesvorsitzender der AfD in Thüringen, diffamiert die Gender-Theorien als “Geisteskrankheit”. Für AfD-Politiker ist die Forderung nach gleichen Rechten für Homosexuelle ein Angriff auf die Familie, die durch die Auflösung der Geschlechterrollen “zersetzt” werde. Im Wahlprogramm der AfD Baden-Württembergs heißt es, dass alle nicht heterosexuellen Orientierungen “kaum relevante Konstellationen” seien.

Manche Formulierung erinnert an die Sprache des Dritten Reiches. Die AfD zielt damit auf eine erzkonservative, bibeltreue und homosexuellenfeindliche Wählerschaft. Deshalb ist es zu begrüßen, dass nun endlich durch die Bundesregierung ein Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz, das die PDS schon vor 17 Jahren forderte, für die nach 1945 auf Grundlage des Paragraphen 175 StGB Verurteilten auf den Weg gebracht wird. Nur zur Erinnerung: In der BRD wurden bis 1969 etwa 50 000 schwule Männer auf der Grundlage der von den Nazis verschärften Norm verurteilt. Das waren etwa genauso viele wie während der Nazidiktatur. Die Verfolgung war systematisch, ausdauernd und durch rasenden Eifer geprägt. Die Betroffenen wurden ihrer Menschenwürde beraubt und wie Staatsfeinde behandelt. In der DDR wurde hingegen die Nazinorm als “NS-Unrecht” aufgehoben. Bis 1958 galt der liberalere Straftatbestand aus der Weimarer Republik. Danach waren die einvernehmlichen homosexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen faktisch straflos. Die Zahl der Verurteilungen betrug etwa 1300.

Man kann sicherlich darüber lamentieren, dass das Gesetz zu spät kommt und dass die Entschädigung zu gering ausfällt. Aber wichtig ist das Zeichen, das mit diesem Gesetz vor dem Hintergrund eines erstarkten Rechtspopulismus und der Debatte um sichere Herkunftsstaaten gesetzt wird: Die Verfolgung der Homosexualität verletzt Menschenrechte! Wie sozial, human, rechtsstaatlich und demokratisch eine Gesellschaft ist, zeigt sich an ihrem Umgang mit Minderheiten. Egal, ob es Ausländer, Obdachlose, Homosexuelle oder Transsexuelle sind.

Danke für ihre Aufmerksamkeit.”