Plädoyer gegen den Populismus in der Kriminalpolitik und eine Instrumentalisierung des Strafrechts
von Volkmar Schöneburg
Es gibt kaum ein gesellschaftliches Problem, auf das die Politik in den letzten 20 Jahren nicht mit dem Ruf nach dem Strafrecht reagiert hat. Vermeintliche Gesetzeslücken wurden geschlossen und härtere Strafen eingeführt. Allein in der letzten Legislaturperiode des Bundestages stehen dafür die Verschärfung des Sexualstrafrechts, des Tatbestands des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (einschließlich von Krankenwagenfahrern, „weil die auch Anerkennung verdienen“), des Einbruchsdiebstahls, die Kriminalisierung von „Grabschern“ oder illegalen Autorennen. Justizminister Heiko Maas brachte es durch den bekannten Kolumnisten der Zeit, Thomas Fischer, den für einen Leiter dieses Ressorts zweifelhaften Titel eines Sicherheitsministers ein. Mehr Strafrecht fordern, weniger nach Ursachen fragen, lautete auch die Devise des Ministers. Kriminalpolitik als Gesellschaftspolitik – mittlerweile Fehlanzeige. Auch der gegenwärtig ausgehandelte Koalitionsvertrag legt davon Zeugnis ab. Es geht vorrangig um die Stärkung des zupackenden Staates.
2017 erschien in deutscher Sprache das Buch des französischen Soziologen Geoffrey de Lagasnerie „Verurteilen. Der strafende Staat und die Soziologie“. De Lagasnerie, in der wissenschaftlichen Tradition von Michel Foucault und Pierre Bourdieu stehend, besuchte monatelang Strafprozesse. Das Ergebnis seiner Analyse ist desillusionierend. Es bleibt nämlich nicht viel übrig von der erhabenen Rhetorik der Moral des Strafrechts, seinen Mystifikationen und den dem Strafrecht zugeschriebenen präventiven Zielen. Es ist bekannt, dass härteres und längeres Strafen keinen nennenswerten Einfluss auf die Kriminalitätsstatistik besitzen. So fand beispielsweise der norwegische Kriminologe Nils Christie durch Analyse der Gefangenenzahlen in verschiedenen Industrieländern und ihres Verhältnisses zur jeweiligen Kriminalitätsrate heraus, dass sich beide unabhängig voneinander ändern.
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