Brandenburger Polizeigesetz, NSU-Untersuchungsausschuss, Plenum, Potsdam, Verfassungsschutz, Widerspruch

Das kleinere Übel?

Bild © Jürgen Angelow

Anmerkungen zur Verabschiedung der Novelle zum Polizeigesetz

„Eigentlich läuft alles ganz prima, aber trotzdem brauchen wir mehr Überwachung.“ (Angela Merkel)

Am 13. März war es soweit. Nach monatelangen Debatten verabschiedete der Brandenburger Landtag die umstrittene Novelle zum Polizeigesetz. Vor allem für DIE LINKE war das Projekt zur Zerreißprobe geworden, weshalb die Medien mit Argusaugen das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionäre beobachteten. Das Ergebnis war dann klarer als erwartet. 45 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 37 gegen ihn. Ein Parlamentarier – der Autor dieser Zeilen – enthielt sich. Das nun verabschiedete Gesetz ist gegenüber dem Entwurf aus dem Innenministerium, der im Sommer 2018 in das Gesetzgebungsverfahren gegeben worden war, drastisch entschärft worden. Dieser Entwurf unterschied sich nur punktuell vom bayerischen Polizeiaufgabengesetz vom Mai 2018, das der Polizei fast grenzenlose Befugnisse einräumt.

Bereits bevor der Entwurf vom Kabinett verabschiedet wurde, hatte DIE LINKE dafür gesorgt, dass gravierende Eingriffsbefugnisse wie u. a. die elektronische Fußfessel für „Gefährder“ oder die Online-Durchsuchung aus dem Text gestrichen wurden (vgl. „Kritik am Kompromiss“, Widerspruch Dez. 2018/Jan. 2019, Seite 4). Dann erfolgte Anfang Januar im Innenausschuss des Landtags die Expertenanhörung. Gleichzeitig erhöhte sich der außerparlamentarische Druck durch das Bündnis gegen das Polizeigesetz, dem auch Kreisverbände von DIE LINKE beigetreten waren. Die Experten, sofern sie nicht Vertreter der Polizei waren, übten heftige Kritik am aktuellen Entwurf. Die außerparlamentarische Initiative, die Diskussion innerhalb der Brandenburger Linkspartei und die Ergebnisse der Anhörung waren für die Linksfraktion Anlass, um in zähen Verhandlungen mit der SPD die Novelle weiter zu entschärfen. So wurden beispielsweise die Quellen-TKÜ („Staatstrojaner“), das heimliche Betreten von Wohnungen und die Verknüpfung von Meldeauflagen mit dem Versammlungsgesetz aus dem Entwurf verbannt. Darüber hinaus muss nun bei der Anordnung der Präventivhaft, wenn sie länger als vier Tage dauert, ein Pflichtverteidiger gestellt werden. Damit sind wesentliche Forderungen der verschiedenen Kritiker umgesetzt worden.

Kritik bleibt aber dennoch. Sie richtet sich hauptsächlich gegen die Einführung eines Feindrechts gegenüber Personen, von denen angenommen wird, sie könnten einmal terroristische Straftaten begehen. Für sie sind Bewegungs- und Kontaktverbote sowie die von vier Tagen auf vier Wochen ausgedehnte Präventivhaft vorgesehen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Personen (Bürgern) und Unpersonen („Gefährder“, Terrorverdächtige), für die das Gesetz, wenn man es nüchtern betrachtet, letztlich Strafen vorsieht, ohne dass eine Straftat vorliegt. Daneben ist die Ausdehnung der Schleierfahndung oder die Einführung sogenannter Bodycams kritikwürdig. Positive Regelungen wie die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle fanden keinen Eingang in das Gesetz.

In der Linkspartei wurde an der Basis, im Landesvorstand und in der Landtagsfraktion darüber gestritten, ob man dem Gesetz überhaupt zustimmen könne. Mehrheitlich wurde das nach hartem Ringen bejaht. Argumente dafür waren: Nachdem wir so erfolgreich verhandelt haben, würde nun eine Ablehnung zum Verlust von politischer Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit führen. Zudem wisse man nicht, wie die Mehrheitsverhältnisse nach der Landtagswahl am ersten September aussehen. Zu erwarten wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein noch schärferes Gesetz. Insofern sei die Zustimmung zu dem Gesetz, dem die Drachenzähne gezogen worden seien, das kleinere Übel. Zu guter Letzt wird angeführt, dass ja mehr als 60 Prozent unserer Wähler eine Verschärfung des Polizeigesetzes bejahen würden. (Wie würden wir uns verhalten, wenn die Mehrheit unserer Wähler die Wiedereinführung der Todesstrafe fordern würde?)

Die Argumente (vor allem das letzte) verdeutlichen das Dilemma. Das neue Polizeigesetz kann zwar nicht mit dem bayerischen gleichgesetzt werden, aber ein Gegenentwurf, wie behauptet, ist es wahrlich nicht. DIE LINKE hat sich hier vielmehr auf die Logik eines Sicherheitsdiskurses eingelassen, dem sie eigentlich eine alternative Debatte über eine grundrechtsorientierte Kriminalpolitik entgegensetzen müsste. Denn ein neues Polizeigesetz ist bei einem Blick auf die Kriminalstatistik und die reale Terrorgefahr für Brandenburg nicht erforderlich. Das alte Gesetz und die Bundesgesetze sind völlig ausreichend (und rechtsstaatlich bereits an vielen Stellen bedenklich). Aber die Politik hat das Thema „innere Sicherheit“ in sozial unsicheren Zeiten für den Machterhalt oder zur Gewinnung derselben erkannt. Neoliberalismus und Globalisierung forcieren die soziale Spaltung der Gesellschaft. Gleichzeitig ist die Regelungskompetenz des Staates in der Wirtschafts- und Sozialpolitik stark limitiert. Deshalb ist er bestrebt, Handlungsfähigkeit in der lokalen Sicherheitspolitik zu dokumentieren und damit auf die mit sozialem Abstieg und Kontrollverlusten verknüpften diffusen Ängste der Menschen zu reagieren. Die politischen Eliten erhoffen sich Wahlvorteile aus einer dramatisierten Sicherheitslage. Ihre Antwort ist der Ausbau des Überwachungsstaates. Politiker inszenieren sich als Hüter einer scheinbar gefährdeten staatlichen Ordnung. Auf der Strecke bleibt der Rechtsstaat, gedacht als Limitierung der Staatsgewalt im Interesse der Bürger. Vor diesem Hintergrund ist nicht eine Politik des kleineren Übels, sondern eine zur Rückgewinnung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates gefragt!

Publiziert im Widerspruch April 2019, Seite 6