Am 5. September 2018 war es wieder soweit: Die neue Ausbildungsklasse im allgemeinen Vollzugsdienst besuchte auf Einladung des Landtagsabgeordneten Volkmar Schöneburg im Rahmen ihrer ersten Ausbildungswoche den Potsdamer Landtag. Schöneburg hielt in diesem Kontext einen Vortrag über die Entstehungsgeschichte und die kriminalpolitischen Intentionen des Brandenburger Justizvollzugsgesetzes, dass er als Justizminister 2013 auf den Weg gebracht hatte.
Mit dem Gesetz, eine zentrale Arbeitsgrundlage der zukünftigen Mitarbeiter im Strafvollzug, sollen die Resozialisierung und die Rechte der Gefangenen gestärkt werden. Dem dienen u.a. der Ausbau des Wohngruppenvollzugs, die Erhöhung der Besuchszeit, der Anspruch auf Langzeitbesuch, die Senkung der Hürden für positive Lockerungsentscheidungen, die Stärkung des Offenen Vollzuges oder die Abschaffung des Arrests, also des Knasts im Knast. Frühzeitig soll die Entlassung in den Blick genommen werden, weil insbesondere Arbeit und Wohnraum Voraussetzungen für eine gelingende Wiedereingliederung sind. Mehr als 40 Prozent der Gefangenen werden nämlich bundesweit nach Verbüßung ihrer Strafe in die Arbeitslosigkeit entlassen. Für viele von ihnen wird so der Strafvollzug zum „Drehtürvollzug“.
Zudem verwies Schöneburg auf die schwierigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Gesetzes. Da ist einmal das Paradoxon des Strafvollzugs selbst. Das besteht darin, einen Menschen in Unfreiheit zu einem straffreien Leben in Freiheit zu befähigen. Der Sozialwissenschaftler Wolf-Dieter Narr formulierte in diesem Zusammenhang provokant: Wie könne man auf den Gedanken verfallen, man lerne schwimmen vor allem dadurch, dass man das Wasser meide. Zum anderen ist gegenwärtig eine Kriminalpolitik vorherrschend, die auf den zupackenden Staat setzt, auf vermeintliche Sicherheit. Damit bedient man zugleich das in der Gesellschaft weit verbreitete Vergeltungsdenken. Darüber hinaus hängt der Strafvollzug im Skandalisierungskreislauf der Medien fest. Diese berichten fast ausschließlich über erfolgreiche Ausbrüche, illegalen Drogenhandel oder gewaltsame Übergriffe in den Gefängnissen, aber kaum über positive soziale Projekte. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass der Vollzug auch in Brandenburg keine „Lobby“ in der Politik besitzt. Das zeigt sich Jahr für Jahr bei den Haushaltsverhandlungen.
Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine spannende und lebhafte Debatte. Dabei profitierten die Auszubildenden davon, dass fast alle schon vor Beginn der Ausbildung mehrere Monate im Vollzug gearbeitet hatten. Kontrovers diskutiert wurden die Abschaffung der Arbeitspflicht und die fast völlige Verbannung der Schusswaffen aus den Gefängnissen. Kritisiert wurde die Kürzung des theoretischen Anteils der Ausbildung. Besorgniserregend waren jedoch manche Schilderungen aus den Gefängnissen, wo Behandlungs-, Ausbildungs- und Freizeitmaßnahmen nicht selten ausfielen. Der Grund: Der geringe Personalbestand. Wird hier nicht durch die Politik Abhilfe geschaffen, verkommt das Justizvollzugsgesetz zur Reformruine und der Vollzug zum reinen „Verwahrvollzug“.