Autonomie der Justiz, Brandenburger Justizvollzugsgesetz, Ersatzfreiheitsstrafe, Justizpolitik, Potsdam, Rechtspolitik, Sicherheitspolitik, Strafvollzug

Die Logik des Gefängnisses

Und man siehet die im Lichte
Die im Dunkeln sieht man nicht

Bertolt Brecht, Moritat von Mackie Messer

Von Volkmar Schöneburg

Es ist unbestritten: Die Corona-Krise trifft die Unterprivilegierten der Gesellschaft, die Minderheiten, ob nun Hartz IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete, am härtesten. Zu diesen Minderheiten zählen auch die Gefangenen. Doch deren Los interessiert kaum. Eine Erklärung dafür liefern bereits Georg Rusche und Otto Kirchheimer in ihrem Klassiker „Sozialstruktur und Strafvollzug“ (1939). Danach bedarf es zur Glaubwürdigkeit der Moralpredigten der Herrschenden und der (vermeintlichen) strafrechtlichen Abschreckung immer einer sichtbaren Schlechterstellung der „Sträflinge“ gegenüber den untersten Schichten der Gesellschaft. Nach dieser These ist nicht viel Verständnis der Politik für die heutige Lage in den Gefängnissen zu erwarten. Doch wenn die Krise als Chance für Neuanfänge begriffen wird, dann ist auch die „Gefängnislogik“ vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie auf die Situation der etwa 65.000 Gefangenen in den deutschen Knästen auf den Prüfstand zu stellen.

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Volkmar Schöneburg
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