AfD-Anträge, Feste Freie, Medienpolitik, Medienvielfalt, Mindeststandards für Medienschaffende, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Plenum

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Korrektiv

Schoeneburg-Rede-CSD

Die Antworten der Landesregierung auf die große Anfrage der AfD zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind ein Kompendium, welches viele Anhaltspunkte zum Zustand des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks bietet. Von den darin behandelten Einzelthemen greift Schöneburg zwei Beispiele heraus, die politischen Handlungsbedarf fordern:

Zum einen muss die Altersversorgung für freie Mitarbeiter und für temporär beschäftigte Film- und Fernsehschaffende verbessert werden. Sie zahlen nicht fortlaufend in die Rentenkassen ein, und die dadurch entstehenden Beitragslücken führen zu Altersarmut in der Branche.
Zum anderen benötigen die freien Mitarbeiter mehr Rechtssicherheit. Sie müssen perspektivisch in die Personalvertretungsgesetzgebung eingeordnet werden und benötigen aktuell ein Freienstatut, welches bezüglich der Mitbestimmungstatbestände radikal erweitert wird.

Die Intension der AfD mit ihren 525 Fragen an die Landesregierung tritt deutlich zu Tage: Es ist eine Fundamentalkritik am Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gespeist durch die Ideologie des Vorrangs der Privatwirtschaft bei der gesellschaftlichen Grundversorgung.  Damit verkehrt die AfD genau das, wo der Öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer sich rasant ändernden Medienwelt sein Profil stärken muss: Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk muss erstens allgemein zugänglich sein, zweitens als Korrekturelement gegenüber dem privaten Medienmarkt wirken und drittens ausgewogen, unabhängig und investigativ berichten.

48. Sitzung des Brandenburger Landtags / 30. Juni 2017 / Link