Brandenburger Polizeigesetz, Plenum, Potsdam

Erklärung zur Abstimmung über das Brandenburger Polizeigesetz

Zu ihrem heutigen Abstimmungsverhalten über das Brandenburger Polizeigesetz erklären die Abgeordneten der Brandenburger Linksfraktion Dr. Volkmar Schöneburg (Enthaltung) und Isabelle Vandre (Ablehnung) Folgendes:

„Wir erkennen an, dass es den Verhandelnden unserer Fraktion gelungen ist, einen Großteil der geplanten Verschärfungen, wie die Quellen-TKÜ („Staatstrojaner“), elektronische Fußfesseln, die Online-Durchsuchung oder die Verknüpfung von Meldeauflagen mit dem Versammlungsgesetz, zu verhindern. Das neue Polizeigesetz ist aus unserer Sicht trotzdem weder erforderlich noch geeignet, um ein ausgewogenes Verhältnis von bürgerlicher Freiheit und polizeilichen Sonderrechten herzustellen. Im Gegenteil: Das Gesetz ist in hohem Maße Symbolpolitik. Indem polizeiliche Befugnisse zu Lasten der Grundrechte erweitert werden, wird das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zugunsten des Prinzips der Effektivität zurückgedrängt.“, so Dr. Volkmar Schöneburg.  

Isabelle Vandre fügt hinzu: „Der von den meisten bundesdeutschen Innenministern vorgegebene Sicherheitsdiskurs darf nicht nur passiv mitgeführt werden, ihm muss ein ebenso breiter Diskurs um die Freiheitsrechte des Einzelnen entgegengesetzt werden. Wir dürfen nicht nur darüber sprechen, ob und wie wir die Polizei technisch stärker aufrüsten. Wir müssen auch garantieren, dass das Leben der Einzelnen langfristig nicht einer autoritären Überwachung und Kontrolle preisgegeben wird.  

Aus diesen Gründen haben wir heute dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zugestimmt.“