AfD-Anträge, Landesverfassung, Plenum

Das juristische Leiden der AfD

Der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg sieht vor, „deutsche Leitkultur“ zu fördern und zu schützen.
Die Fraktionen von SPD und LINKEN sehen keinen verfassungsrechtlichen Regelungsbedarf, konstatierte Dr. Volkmar Schöneburg.
Der Leitgedanke einer politischen Kultur ist in der Landesverfassung, genau in Artikel 7 (Schutz der Menschenwürde), geregelt. Dieser besagt in Absatz 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Grundlage jeder solidarischen Gemeinschaft.“
In Absatz 2 wird ergänzt: „Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Würde.“
Mehr ist dem nicht hinzuzufügen. Der Gesetzesentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.

55. Sitzung des Brandenburger Landtags / 31. Januar 2018 / Link